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AGB

Allgemeine Nutztungs- und Geschäftsbedingungen

Stand: 10.01.2019
Lianatech GmbH (Liana Technologies)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Lianatech GmbH, Leopoldstraße 180, 80804 München (nachfolgend „Lianatech“ genannt), gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Lianatech nicht an, es sei denn, Lianatech hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Lianatech in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt und/oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringt. 

Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich­ rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

2. Inkrafttreten, Vertragsgegenstand, Übertragung der Vereinbarung

Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn die Parteien die Vereinbarung unterzeichnet haben oder der Kunde anderweitig begonnen hat die Services von Liana zu nutzen, oder wenn Lianatech GmbH die Bestellung des Kunden schriftlich oder per E­Mail erhalten hat. 

Alle Angebote von Lianatech gelten nur gegenüber Unternehmern, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich­rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Verbraucher sind von den Angeboten von Lianatech ausgeschlossen.

3. Lieferung, Produktion und Nutzung des Service

Lianatech ist verpflichtet den Service in einem vereinbarten oder angemessenen Zeitraum nach Erhalt der Bestellung zu liefern, wenn die Lieferzeit nicht anders vereinbart wurde. Die Pflicht des Kunden ist es zur bestmöglichen Lieferung beizutragen und Zugriff auf die Kundendaten zu gewährleisten. 

Der Kunde ist verantwortlich für den Kauf und die Instandhaltung der Hardware, Verbindungen und Software, die der Kunde benötigt um die Software Services zu nutzen. Außerdem ist der Kunde für die Sicherheit der Kundendaten im System, die Telekommunikation und andere vergleichbare Kosten in Verbindung mit der Nutzung der Software Services verantwortlich. Der Kunde ist dafür zuständig die Hardware, Verbindungen, Software und Datensysteme vorzubereiten, damit sie den gelieferten Umgebungsspezifikationen von Lianatech entsprechen, damit sichergestellt werden kann, dass der Software Services den Verwendungszweck des Kunden befriedigen. 

Lianatech hat sich dazu verpflichtet, in Übereinstimmung mit der Vereinbarung seine Aufgaben mit der gebührenden Sorgfalt und der erforderlichen Fachkompetenz auszuüben. Lianatech liefert die Software Services in Übereinstimmung mit der Vereinbarung. Eine Betriebsanleitung und mit dem Service verbundene Aktualisierungen sollen für den Kunden in einem Netzwerk in Verbindung mit dem Dienst abrufbar sein.

Lianatech gewährt dem Kunden das Recht den Service in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zu nutzen. Der Kunde kann den Service und die Ausrüstung, die Software, Dokumente und anderes geliefertes Material nutzen; das Nutzungsrecht gilt in Verbindung mit dem Service gemäß der Anleitungen des Anbieters und nur für den vereinbarten Nutzen. 

Fehler in den eigenen Systemen von Lianatech werden schnellstmöglich behoben. Lianatech hat das Recht die Lieferung des Service auszusetzen aufgrund von Installation, Änderung oder Wartungsarbeiten im allgemeinen Datennetzwerk, wegen eines hohem Sicherheitsrisikos für den Software Service, oder wenn es das Gesetz oder Regulierungen durch Behörden erforderlich machen. Wenn der Lianatech den Service aussetzt, dann ist er verpflichtet den Kunden über die Aussetzung und die Länge dieser rechtzeitig davor oder ohne Verzögerung nachdem er davon erfahren hat zu informieren. 

Der Anbieter hat das Recht dem Kunden den Zugriff auf den Software Service ohne vorherige Anhörung des Kunden zu verweigern, vorausgesetzt er hat die begründete Vermutung, der Kunde lädt oder nutzt den Service in einer Weise, die die Lieferung an andere Kunden des Software Service gefährden könnte. 

Lianatech muss den Kunden unverzüglich über die Gründe für diese Ablehnung informieren und anstreben die Abschaltung auf so kurz wie möglich zu beschränken. 

Lianatech ist nicht für die Inhalte oder Funktionalität des Service, der Informationen des Datennetzwerks oder andere gelieferte Informationen, und deren Störungen, verantwortlich. Lianatech ist nicht für Störungen des Datennetzwerks oder anderer Bereiche des Kunden­ und Datensystems, Missbrauch oder seine Prozesse oder andere vergleichbare oder entsprechende Faktoren verantwortlich. Lianatech ist nicht verantwortlich für Fehler oder Störungen Dritter. 

Es ist die Pflicht des Kunden eine Sicherungskopie ihrer Daten und E­Mails im Service anzufertigen. Lianatech kann ebenfalls Sicherungskopien anfertigen, ist jedoch im Falle des Verlusts der Daten durch z. B. Defekte der Hardware, Naturkatastrophen oder Faktoren, auf welche der Anbieter keinen Einfluss hat. 

Lianatech hat das Recht die Kundendaten innerhalb der gesetzlichen Grenzen und gemäß der geltenden Gesetzgebung offenzulegen. 

4. Aufwands­ und Schadensersatz 

Lianatech ist nur für Schäden verantwortlich, die aufgrund seines eigenen vorsätzlichen und schweren Aktes der Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Haftung ist begrenzt auf nicht mehr als den Betrag, den Liana auf sechs (6) Monate festgelegt hat, und für den Service spezifische Zahlungen, oder in Teillieferungen nicht mehr als den Betrag der Teillieferung. 

Entschädigungen wegen Schäden müssen innerhalb eines Monats nach der Entdeckung des Schadens oder wenn der Schaden entdeckt hätte werden sollen oder bei Lieferverzögerungen nach der Lieferung vom Lianatech gefordert werden. 

Liana erstattet keine indirekten, Vermögensausgerichtete, voraussehbare oder unerwartete Schäden. 

Der Kunde ist selbst für seine Passwortnutzung verantwortlich und verpflichtet sich sein Passwort so aufzubewahren, dass Dritte keinen Zugang erlangen können. Der Eigentümer des Passworts, d.h. der Kunde, ist Verantwortlich für Vorgänge, die durch sein Passwort oder mit seinem Passwort durchgeführt werden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass das Eigentum des Anbieters komplett, inbegriffen das 

Passwort, zurückgegeben werden, sowie die Nutzung des geistigen Eigentums des Anbieters bei Kündigung dieser Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, unverzüglich zu beenden. 

Der Kunde ist verantwortlich für Nutzungsrechte und Entschädigungen von verwendeten Daten. Ebenfalls ist der Kunde für die Korrektheit der Daten verantwortlich, die er gegeben und ausgeübt hat und für die Unkosten, die im Zusammenhang mit der Korrektur fehlerhafter Daten entstanden sind. Sollte der Kunde den Service für illegale oder unethische Zwecke nutzen, wie zB. das Senden von Junkmail, dann ist der Kunde voll verantwortlich für alle Schäden an Lianatech und Dritten. Der Kunde nutzt den Service auch anderweitig auf eigenes Risiko und ist für sein eigenes Handeln verantwortlich. 

Der Kunde lädt und behält nicht mehr Daten, als vom Service Center begrenzt, auf die Server von Lianatech und nutzt sie auch anderweitig nicht gegen die Bestimmungen des Service Center. 

Der Kunde befreit Lianatech und seine Mitarbeiter von allen möglichen Konsequenzen, die durch das Handeln des Kunden oder sein Handeln im Internet Network oder anderweitig im Service verursacht wurden. 

Diese Vereinbarung reguliert detailliert die Verantwortlichkeiten von Lianatech bei einer Verletzung der Vereinbarung und auch die Haftbarkeit von Lianatech bei Schäden. 

5. Gebühren und Rechnungsstellung 

Der Kunde bezahlt die eventuelle Bearbeitungsgebühr und Nutzungsgebühr gemäß der gültigen Fassung der Preisliste. Die Kundenbeziehung und der Rechnungszeitraum beginnt mit Erhalt der Bestellung oder Auslieferung des Systems. Die Preise gelten einen Monat ab dem Kalenderdatum des Angebots. Vergütungen sind grundsätzlich Netto­Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. 

Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. 

Bei Zahlungsversäumnis hat Lianatech das Recht die Nutzung des Service so lang zu verhindern, bis die Zahlung eingetroffen ist. Eine erneute Eröffnungsgebühr wird im Falle der Wiedereröffnung fällig. 

Lianatech hat das Recht den Service zu entwickeln und zu verändern. Lianatech informiert den Kunden über mögliche Änderungen im Voraus. Der Kunde ist für mögliche anfallende Kosten durch diese Änderungen verantwortlich. 

Lianatech hat das Recht die Preise zu ändern, wenn die Belastung für den Service, die vom Kunden verursacht wird, erheblich von der vereinbarten oder anderweitig normalen Belastung abweicht.

6. Rechte und Kundendaten 

Der Kunde ist für die Kundendaten und für die Gewährleistung, dass die Kundendaten und deren Nutzen keine Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen, verantwortlich. 

Wenn nicht anderweitig schriftlich vereinbart, muss Lianatech dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nach der Anfrage die Kundendaten bereitstellen. Die Kundendaten werden in verbreiteter elektronischer Form geliefert. Lianatech hat das Recht Gebühren für das Sammeln, Bearbeiten und Liefern der Informationen gemäß der vereinbarten Grundsätze der Preisgestaltung zu erheben. Die Verantwortlichkeit von Lianatech die Kundendaten aufzubewahren endet 60 Tage nach Beendigung oder Ablaufen der Vereinbarung, danach soll der Anbieter die Kundendaten auf eigene Kosten vernichten. Der Anbieter ist befugt die Kundendaten entsprechend des geltenden Gesetzes zu vernichten oder zu sichern.

7. Schließung des Service  

Der Kunde hat das Recht die Schließung des Service oder die Einschränkung der Nutzung zu beantragen. Lianatech hat jedoch das Recht eine Grundgebühr zum Geschäftsschluss zu erheben. Für das Wiedereröffnen des Service wird eine erneute Öffnungsgebühr verlangt.

8. Verstoß gegen Eigentumsrechte 

8.1 

Lianatech garantiert, dass die Ergebnisse (nachstehend die Software Services genannt) keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen im vereinbarten Land der Lieferung oder Nutzung. 

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist das vereinbarte Land der Lieferung und Nutzung Finnland. Der Kunde ist in den oben genannten Faktoren für seine eigenen Daten verantwortlich. 

8.2 

Lianatech leistet auf eigene Kosten Schadensersatz an den Kunden bei Forderungen gegen den Kunden wegen Verletzungen des geistigen Eigentums Dritter im vereinbarten Land der Lieferung und Nutzung, vorausgesetzt der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich schriftlich über solche 

Forderungen und erlaubt Lianatech die Forderungen anzufechten oder geeignete Maßnahmen zur Schadenregulierung im Namen des Kunden zu treffen. 

Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde dem Anbieter im Falle solcher Forderungen, auf Anfrage des Lianatech und auf Kosten von Lianatech alle notwendigen Informationen und Befugnisse zu geben und jede mögliche Art der Unterstützung zu bieten. Lianatech begleicht die Schadenshöhe oder den vereinbarten Schadenersatz, wenn der Kunde nach dieser Vereinbarung gehandelt hat. 

8.3 

Wenn nach der begründeten Meinung des Anbieters die Angebote des Anbieters im vereinbarten Land der Lieferung und Nutzung geistiges Eigentum Dritter verletzt, oder solches im Gericht festgestellt und bewiesen wurde, dann wird der Anbieter auf eigene Kosten und Ermessen entweder 

a. sich das Recht einholen, die Angebote weiterhin für den Kunden zu nutzen; 

b. das Angebot mit einem Produkt oder Service ersetzen, das entweder der Vereinbarung entspricht oder mit dem Angebot übereinstimmt; oder 

c. das Angebot derart zu modifizieren um die Verletzung zu beseitigen, dass es weiterhin der Vereinbarung entspricht. 

Wenn keine der genannten Alternativen dem Anbieter zu vernünftigen Konditionen möglich ist, muss der Kunde auf Anfrage des Anbieters, die Nutzung des Angebotes beenden und es zurückliefern. Der Anbieter verpflichtet sich dem Kunden in diesem Fall den für den Service gezahlten Preis zu erstatten, abzüglich einer dem Zeitraum entsprechenden Summe, die der Kunde den Service bereits genutzt hat. 

8.4 

Der Anbieter ist jedoch nicht haftend, wenn die Forderung 

a. durch ein Unternehmen geltend gemacht wird, die Kontrolle über den Kunden ausübt oder über die der Kunde Kontrolle ausübt im Sinne der Beihilfenkontrolle im Buchführungsgesetz; 

b. durch Abänderung des Service durch den Kunden oder mit Übereinstimmung mit schriftlichen Instruktionen des Kunden zustande kommt; 

c. durch Nutzung des Service in Verbindung mit anderen vom Anbieter nicht gelieferten oder genehmigten Services oder Produkten entsteht; oder 

d. durch Nutzung eines veröffentlichten Service oder Produktes verhindert hätte werden können, der mit der Vereinbarung übereinstimmt und dem Angebot entspricht und welche ohne zusätzliche Zahlungen vom Anbieter für den Kunden zur Nutzung angeboten wird. 

Die Haftung des Anbieters bei Verletzungen geistigen Eigentums wird auf diese Sektion 8 begrenzt. 

9. Höhere Gewalt 

Beide Parteien sind im Falle von Verspätungen und Schäden durch ein Hindernis, dass von der Partei zur Zeit des Abschlusses der Vereinbarung nicht vorausgesehen werden konnte oder außerhalb der Kontrolle der Partei liegt und deren Konsequenzen die Partei nicht begründet verhindern oder beheben hätte können, nicht haftbar. 

Beide Parteien verpflichten sich die andere Partei schriftlich über Ereignisse höherer Gewalt das Ende dieser Ereignisse zu informieren.

10. Gültigkeit 

Die Vereinbarung ist bis auf weiteres gültig mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Sofern eine Partei die Kündigung später als 30 Tage nachdem der Abrechnungszeitraum begonnen hat, ausliefert, tritt die Kündigung nach Beendigung des nächsten Abrechnungszeitraums in Kraft. Der Anbieter hat das Recht Servicegebühren bis zur festgelegten Frist zu berechnen. Bereits gezahlte Servicegebühren werden nicht erstattet. Der Anbieter kann die Vereinbarung sofort fristlos kündigen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und das Säumnis 28 Tage nach Rechnungsfälligkeit noch immer andauert, das Vermögen des Kunden aufgelöst wurde oder er Insolvenz angemeldet hat, der Kunde bei Wiederinbesitznahme als mittellos erklärt wurde, der Kunde andere Netzwerkkommunikation stört oder der Kunde den Service für illegale Aktivitäten nutzt oder gegen gängige Praktiken handelt.

11. Vertraulichkeit 

In Verbindung mit der Vereinbarung ist es möglich, dass die Parteien kommerzielle oder technische Informationen voneinander erhalten, die zu den Geschäftsgeheimnissen der Parteien oder zum geistigen Eigentum der anderen Partei gehören. Zu den Geschäftsgeheimnissen von Lianatech gehören das gesamte Entwicklungsmaterial, Applikationen oder Endresultate, die mit der Vereinbarung, Ausschreibungsunterlagen oder Dienstleistungsausschreibungen zusammenhängen. Der Kunde hat kein Recht die erhaltenen Informationen für sein Unternehmen oder in Bereichen seines Geschäftsinteresses ohne die schriftliche Genehmigung von Lianatech zu nutzen. Der Interessensbereich beinhaltet Unternehmen, die zur gleichen Gruppe gehören wie der Kunde, und Personen, die zu den Entscheidungsorganen dieser Unternehmen gehören, und damit eng verbundene Personen und Unternehmen. Der Kunde darf erhaltene Informationen dritten Parteien nicht darlegen und offenbaren. Nur die Nutzung von Informationen um die Vereinbarung zu erfüllen ist genehmigt. Diese Bedingung ist ebenfalls nach der Beendigung der Vereinbarung zu befolgen. 

Lianatech darf keine Dokumente, Daten oder E­Mail Register dritten Parteien offenbaren und darlegen. 

Lianatech hat das Recht das durch das Vertragsverhältnis erhaltene Know­How frei in seinen Geschäftsaktivitäten zu nutzen, zB. bei der Weiterentwicklung des Service. 

Lianatech hat das Recht den Namen des Kundenunternehmens zu erwähnen und allgemein über die Servicequalität zu sprechen, wenn der Kunde das nicht speziell verboten hat.

12. Hilfeleistung beim Kündigen dieser Vereinbarung 

12.1 

Mit Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung wirkt der Lianatech angemessen beim Übergang des Software Service zu einem anderen Anbieter mit. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, endet die Pflicht zur Mitarbeit 3 Monate nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung. 

Die vereinbarten stündlichen Preisprinzipien greifen bei Services in Verbindung mit dieser Mitarbeitspflicht beim Übergang. 

12.2 

Die in 12.1 genannte Pflicht zur Mitarbeit gilt nicht, wenn die Vereinbarung wegen eines erheblichen Vertragsbruchs des Kunden gekündigt wird. Lianatech hat die in 12. 1 genannte Pflicht zur Mitarbeit jedoch in Situationen gannant in 10.2, wenn der Kunde alle fälligen Kosten begleicht und eine akzeptable Garantie für zukünftige Zahlungen in Folge des Vertrags bereitstellt. 

13. Rechtswahl, Gerichtsstand 

Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN­ Kaufrechts.

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich­rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen, die aufgrund dieses Vertragsverhältnisses und im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Geschäftssitz der Lianatech als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

14. Schriftform, Speicherung Kundendaten, Teilunwirksamkeit 

Alle Bestellungen und Aufträge bedürfen der schriftlichen (Auftrags­)Bestätigung durch Lianatech. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. 

Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird Ausgeschlossen. 

Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von Lianatech durch automatisierte Datenverarbeitung. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten von Lianatech elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

 

Lianatech GmbH

USt.-Id Nr.: DE294930810 

www.lianatech.de

[email protected]

+49 162 25 33 811